Standesämter in Deutschland
Personenstandsunterlagen werden in Deutschland von Standesämtern geführt. Diese wurden 1876 in ganz Deutschland eingeführt, in einigen Gebieten (linksrheinisch) sogar schon früher.
Nach der Änderung des Personenstandsgesetzes im Jahr 2009 werden Geburtsregister nach 110 Jahren, Eheregister nach 80 Jahren und Sterberegister nach 30 Jahren dem jeweiligen Stadt- oder Landesarchiv als Archivgut angeboten. Sie können dort uneingeschränkt eingesehen werden. Die Archivrecherche und das Anfertigen von Kopien sind gebührenpflichtig.
Dokumente der Standesämter können nur von den Betroffenen, von Personen, die in direkter Beziehung zu den Betroffenen stehen, oder von Personen mit einer Vollmacht der vorgenannten Personen bezogen werden. Auch hier ist die Suche nach und die Anfertigung von Kopien gebührenpflichtig.