Häufig gestellte Frage
In den Standesämtern finden sich alle Personenstandsregister, sofern sie noch nicht zu Archivgut geworden sind.
Nach der Änderung des Personenstandsgesetzes in 2009 werden Geburtsregister nach 110 Jahren, Heiratsregister nach 80 Jahren und Sterberegister nach 30 Jahren den jeweiligen Stadtarchiven bzw. Landesarchiven als Archivgut angeboten. Sie können dort ohne Einschränkung eingesehen werden. Eine Archivsuche und die Ausfertigung von Kopien sind kostenpflichtig.